Allgemeine Geschäftsbedingungen der Schwimmschule Frankfurt
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
- Wir erbringen unsere vertraglich vereinbarten Leistungen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen.
- Gegenstand des Vertrages ist die Erteilung von Schwimmunterricht in jeglicher Form (§ 611 BGB).
ANMELDUNG
- Die Anmeldung zu einem unserer Kurse erfolgt entweder durch Ausfüllen des Anmeldeformulars auf unserer Homepage schwimmschule-frankfurt.de, dem Ausfüllen des schriftlichen Anmeldebogens, per Telefon oder direkt in der Geschäftsstelle.
- Mit der Abgabe bzw. Absendung der entsprechenden Anmeldung verpflichten Sie sich, für die genannte Leistung zu zahlen.
- Der Schwimmkurs ist generell an die angemeldete und schriftlich bestätigte Person gebunden (bitte korrekte Schreibweise direkt nach Erhalt der Bestätigung prüfen).
ANGEBOT, VERTRAGSSCHLUSS, KURSGEBÜHR
- Eine Unterrichtseinheit beträgt 30 bis 45 Minuten jeweils einmal die Woche bzw. bei Triathlon Kursen 90 Minuten ein- oder zweimal wöchentlich.
- Alle Kurse der Schwimmschule werden von entsprechend qualifiziertem Personal betreut.
- Unsere Schwimmbäder entsprechen den hygienischen Vorschriften der öffentlichen Schwimmbäder. Dies wird von den jeweiligen Betreibern durch regelmäßige Kontrollen gewährleistet.
- Die Schwimmhalle darf erst mit Beginn der Unterrichtszeit betreten werden, wobei Badebekleidung selbstverständlich ist.
- Das Betreten der Schwimmhalle mit Straßenkleidung ist NICHT gestattet.
- Alle Schwimmkurse finden nach Absprache mit uns statt.
- Ein Schwimmlehrer ist nicht fester Bestandteil eines gebuchten Schwimmkurses, es kann auch kurzfristige Lehrerwechsel geben.
- Die Eltern sind vor, während und nach dem Kurs NICHT in der Schwimmhalle! Außer bei Baby- und Kleinkinderschwimmkursen.
BEZAHLUNG DER KURSGEBÜHR
- Spätestens 7 Tage nach Erhalt der Kursbestätigung, muss der Kursbeitrag bezahlt sein.
- Eine feste Platzreservierung ist nur nach Begleichung der vollen Kursgebühr möglich.
- Eine Verwaltungspauschale von 19,- Euro ist in der Kursgebühr enthalten.
ABMELDUNG / STORNIERUNG
- Bei Nichtantritt oder Stornierung des Kurses wird die Verwaltungsgebühr von 19,- Euro fällig.
- Sollte ein Kurs abgebrochen werden, erfolgt keine Auszahlung der verbleibenden Kursgebühr, sondern eine Gutschrift, die bei weiteren Buchungen verrechnet wird. Diese ist ab dem Tag der Abmeldung in der Geschäftsstelle gültig.
KURSORGANISATION
- Ein Kurswechsel innerhalb der Schwimmschule ist nur dann möglich, wenn dies vom betreffenden Schwimmlehrer aus pädagogischer oder methodischer Sicht empfohlen wird.
- Das Schwimmbecken darf erst auf Aufforderung des Kursleiters betreten werden.
- Der Hausordnung der jeweiligen Einrichtung ist Folge zu leisten.
- Stunden, die von der Schwimmschule Frankfurt aus organisatorischen Gründen (Krankheit des Schwimmlehrers, Bad defekt usw.) abgesagt werden, erhalten die Teilnehmer die Kursgebühr (abzüglich der Verwaltungsgebühr von 19 €) für diese Kursstunde erstattet oder werden bei Buchung eines neuen Kurses verrechnet.
- Stunden, die vom Kursteilnehmer aus nicht wahrgenommen werden, verfallen. Es gibt dafür keine Erstattung oder Gutschrift.
- Sollte ein Teilnehmer längerfristig den Kurs nicht besuchen können, empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Verwaltung der Schwimmschule.
HAFTUNG
- Die Kursteilnehmer sind ab Beginn der 1. Schwimmstunde bis zu deren Ende versichert (nach vollständiger Zahlung der Kursgebühr).
- Die Erziehungsberechtigten der Kursteilnehmer haben dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre Kinder bzw. Begleitkinder nicht vor oder nach dem Schwimmunterricht unbeaufsichtigt in den Räumen bewegen.
- Dies gilt insbesondere für den Bereich der Eingangshalle, Treppenhaus und dem Flur vor dem Schwimmbad.
- Die Aufsichtspflicht und der Versicherungsschutz gelten nur für die Dauer des Schwimmkurses.
- Die Schwimmschule Frankfurt übernimmt keine Haftung für Verletzungen und Schäden der Kursteilnehmer, die sich vor und nach der Schwimmstunde ereignen.
DATENSCHUTZ / DATENSICHERHEIT
- Die personenbezogenen Daten werden nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes erhoben, verarbeitet und genutzt. Die Daten werden ausschließlich im Rahmen der Kursorganisation innerhalb der Schwimmschule Frankfurt genutzt und gespeichert.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
- Jeder Kursteilnehmer oder sein gesetzlicher Vertreter kann der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung der personenbezogenen Daten jederzeit ganz oder teilweise bei der Schwimmschule Frankfurt schriftlich widersprechen und ihre Löschung verlangen.
SONSTIGES
- Ein absolutes Schwimmverbot besteht bei Ohren- und Augenentzündungen, Durchfall, ansteckenden Krankheiten, Fieber, nach Impfungen sowie schwerwiegenden Krankheiten (wie z.B. Organschäden, epileptische Anfälle, Röhrchen in den Ohren usw.).
- Wir weisen Sie ebenfalls darauf hin, dass bei unseren Kursen entsprechender Körperkontakt erforderlich ist.
- Das Filmen und Fotografieren in der Schwimmhalle ist nicht gestattet.
Sollte eine dieser Bestimmungen nicht zutreffen, so bleiben die übrigen Vereinbarungen des Vertrages wirksam.
In einem solchen Fall treten an diese Stelle die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Schwimmschule Frankfurt
Stand November 2022